YES! YourEventScout    |    AGB Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich


(1) „YES! Your Event Scout”, Rückertstr. 30, 60314 Frankfurt (im Folgenden „YES!“) betreibt eine Online-Bestellplattform unter dem Domain: www.messehostessen.com.de. YES! dient als Informationsportal für die Vermittlung von Personal für Firmen, Institutionen, Behörden (im Folgenden „Auftraggeber“) auf Messen, Events, Promotionaktionen, Kongressen, Tagungen. Über diese technisch zur Verfügung gestellten Plattform ermöglicht YES! den auf den Plattformen registrierten Hostessen, Hosts, Models, Dolmetscher (im Folgenden „Künstler“) Bestellaufträgen an die Endkunden.
Der Vertragsschluss über die Vermittlung des Personals kommt dabei ausschließlich zwischen den Hostessen/Hosts und den Endkunden zustande.
Die Erfüllung der Vertragspflichten aus der Vermittlung obliegt einzig den Künstler.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der YES! gelten ausschließlich, zudem für alle zukünfgen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine das Schriftformerfordernis aufhebende oder ändernde Vereinbarung.

§ 2. Vertragsgegenstand


(1) Der Auftraggeber beauftragt YES!, für ihn geeignete Kandidaten zu finden. YES! berücksichtigt bei der Vermittlung das Anforderungprofil des Auftraggebers soweit dies möglich ist und stellt ihm die Kontaktdaten der Interessenten zur Verfügung. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
(2) Für Auftraggeber ist die Nutzung der Plattform kostenlos, bis es zu einem Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem vermittellten Kandidaten oder zur Beauftragung eines vermittelten Kandidaten durch den Auftraggeber kommt. Nach erfolgreicher Vermittlung fällt eine Vermittlungsgebühr gemäß dem aktuellen Angebot an.
(3) Die vermittelten Kräfte sind weder Angestellte noch freie Mitarbeiter von YES!. Die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt daher direkt zwischen dem Auftraggeber / Kunden und dem Personal.
(4) Bei den kostenpflichtigen Diensten richtet sich YES! ausschließlich an gewerbliche Unternehmen/ selbständig beruflich Tätige, nicht an Privatpersonen/ Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.
(5) Sofern der Auftraggeber bestimmte Erfahrungen und Qualifikationen des jeweiligen Hostessen/Hosts wünscht, wird YES! den Auftraggeber vor Auswahl des Personals deren Sedcards zur Verfügung stellen und sodann den Anforderungen des Auftraggebers nach Möglichkeit entsprechen.
(6) YES! unterrichtet die Hostessen/ Hosts über die für die Auftragsdurchführung notwendigen grundsätzlichen Rahmenbedingungen. Eine weitergehende Weisungsbefugnis der YES! besteht im Rahmen der Auftragsdurchführung nicht.
(7) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Angaben auf den Sedcardsvon den jeweiligen Hostessen/Hosts stammen und auf deren persönlicher Selbsteinschätzung beruhen. YES! kann insoweit keine Gewähr übernehmen.
(8) Legt der Auftraggeber besonderen Wert auf bestimmte Fähigkeiten oder Qualifikationen der Hostessen/ Hosts, kann ein Casting durchgeführt werden, deren Kostentragung dem Auftraggeber obliegt.

§ 3. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung


(1) Auf Anfrage des Auftraggebers übersendet YES! ein freibleibendes Angebot. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn uns vom Auftraggeber ein schriftlicher Auftrag erteilt wird.
(2) Der Vertrag kann beiderseits nur aus wichtigen Grund gekundigt werden.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Bei Kündigung nach Vertragsunterschrift und vor Einsatzbeginn ist YES! berechtigt dem Auftraggeber 50 % des stornierten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Eine Kündigung bzw. Stornierung nach Einsatzbeginn ist für beide Parteien ausgeschlossen.

§ 4. Stornierung



(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis sechs Wochen vor Einsatzbeginn kostenfrei zurückzutreten.
(2) Bei einem Rücktritt des Auftraggebers vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Auftraggeber folgende Prozentsätze von der ursprünglich vereinbarten Angebotssumme als Stornogebühr:
a) vier Wochen bis drei Wochen vor Einsatzbeginn 50 %,
b) zwei Wochen bis eine Woche vor Einsatzbeginn 75 %,
c) ab drei Tagen vor Einsatzbeginn bzw. während der Veranstaltung 100 % der Auftragssumme.

§ 5. Zahlungsbedingungen


(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind 100 % der Auftragssumme sofort fällig und spätestens 10 Tage nach der Buchung an YES! zu zahlen.
(2) Die Rechnungen sind nach Rechnungsdatum, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug berechnet YES! Mahnkosten in Höhe von 4,00 EUR, wobei die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten bleibt.
(3) Falls bis zum Einsatzbeginn kein Geldeingang verbucht worden ist, YES! behält sich vor, den Auftrag als storniert zu betrachten.
(4) Alle Zahlungen haben ohne Abzüge ausschließlich auf das Konto der YES! zu erfolgen.

§ 6. Haftung


(1) Jegliche Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für indirekten Schaden oder Folgeschaden. YES! trifft keinerlei Haftung für das Ausbleibenvon Bewerbungen, unabhängig davon auf welche Art der Auftraggeber YES! zur Personalsuche beauftragt. YES! haftet nicht für soöche Umstände, die in der Person des Auftraggebers oder eines Bewerbers begründet sind.
Die Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber. Dies gilt auch für die Überprüfung von Vorliegen einer Arbeitserlaubnis bei Beschäftigung von ausländischen Personen.

§ 7. Abwerbeverbot


Die durch YES! vermittelten Hostessen/ Hosts dürfen für die Dauer von 36 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber,
weder als Hostessen/Hosts angestellt noch an Dritte vermittelt werden. Im Falle eines Verstoßes gegen das Abwerbeverbot ist YES! berechtigt, von dem Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe von 1.000 € pro Hostess/Host zu fordern.

§ 8. Dokumentation, Referenzen


(1) YES! ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technischen Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verwenden.
(2) YES! ist berechtigt, den Firmennamen des Auftraggebers bzw. bei Agenturen (z.B. Werbe/Event/PR/Marketing-agenturen usw.) auch den Firmennamen ihrer Kunden, sowie ihre Marken bzw. Marken des Kunden, sofern diese Gegenstand der Dienstleitung sind, für Eigenwerbung zu nennen (Referenzen). Der Auftraggeber versichert das Einverständnis seiner Kunden hiermit.

§ 9. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Auftragserteilung unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

§ 10. Gerichtsstand


(1) Es gilt die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Frankfurt am Main.

Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung von August 2016